Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) IFTA GmbH

Präambel

Gegenstand des Unternehmens IFTA Ingenieurgesellschaft für technische Analytik mbH mit Sitz in Essen, ist die technisch – wissenschaftliche Analytik im Bauwesen und im Bereich der Umweltverträglichkeit von Baustoffen und Bauverfahren sowie die Untersuchung und Beurteilung von Böden, Wässern und Gasen in ökologischer Hinsicht

§1

Geltungsbereich

Für das Vertragsverhältnis zwischen der IFTA GmbH und dem Auftraggeber gelten gegenwärtig sowie zukünftig ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, wenn sie nicht schriftlich von IFTA GmbH bestätigt werden.

§2

Auftrag

Aufträge kommen ausschließlich schriftlich zustande. Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen sind schriftlich niederzulegen.

Die Aufträge werden mit wissenschaftlicher Sorgfalt auf der Grundlage allgemein anerkannter Regeln der Technik durchgeführt. IFTA GmbH ist berechtigt, im Zuge der Bearbeitung des Auftrages nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen und üblichen Untersuchungen durchzuführen und Reisen und Besichtigungen vorzunehmen. Zu verhältnismäßig zeit- oder kostenaufwendigen Untersuchungen soll die vorherige Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.

IFTA GmbH ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen auch dritte Personen (zum Beispiel Sachverständige) in die Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem Prüfbericht zusammengestellt. Proben, die bei Abschluss der Untersuchung nicht restlos verbraucht sind, werden von IFTA GmbH gebührenpflichtig entsorgt oder dem Auftraggeber auf dessen Wunsch übergeben.

Eine Vertraulichkeit bei der Übermittlung von Prüfergebnissen kann nur bei schriftlicher Übersendung gewahrt werden. Erfolgt die Bekanntgabe der Prüfergebnisse per Telefon, per Telefax oder per e-Mail kann für die Einhaltung der Vertraulichkeit keine Gewähr übernommen werden.

§3

Urheberrechtsschutz

An den Untersuchungsergebnissen und Prüfberichten steht der IFTA GmbH ein Urheberrecht zu. Der Auftraggeber darf hiervon vertragsgemäßen Gebrauch machen. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen Zustimmung der IFTA GmbH und ist nur unter namentlicher Nennung der IFTA GmbH gestattet.

§4

Vergütung / Aufrechnung

Die Vergütung richtet sich nach den Vereinbarungen und dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der IFTA GmbH. Sie ist mit Rechnungsstellung fällig. Der Abzug von Skonti ist unzulässig. Ein Rabatt kann schriftlich mit der Auftragserteilung vereinbart werden. Ab der 1. Mahnung fallen Gebühren von EUR 10,00 bis EUR 30,00 (3.Mahnung) an; in der Folge werden Verzugszinsen gemäß dem durchschnittlichen Zinssatz des Kreditgewerbes geltend gemacht.
Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§5

Gewährleistung

Fachliche Beanstandungen der Richtigkeit der Prüfergebnisse und der Durchführung der Untersuchungen werden geprüft, sofern eine schlüssige Begründung vorliegt.

Auf vertraglichen oder gesetzlichen Schadensersatz haftet die IFTA GmbH beschränkt auf den dreifachen Auftragswert (netto) und nur für den beanstandeten Mangel und dem daraus ggf. resultierenden typischen Schaden. Abweichende, schriftliche Einzelvereinbarungen sind zulässig. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt ebenfalls unberührt.

Gewährleistungsansprüche verjähren im kaufmännischen Rechtsverkehr innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Untersuchungsergebnisse.

§6

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Essen.